medidact
Berufliche Tätigkeit des Medizinprodukteberaters oder der -beraterin und ihre rechtlichen Voraussetzungen Wer Fachkreise professionell über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist, übt nach dem Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetz (MPDG) die Tätigkeit eines/einer Medizinprodukte- berater(in) aus. Zu den Fachkreisen zählen alle Personen, die diese Produkte im Rahmen ihrer Berufsausübung anwenden, also neben Ärzten auch Heilpraktiker, Pflege- und Praxispersonal, Mitarbeiter in Reha-Einrichtungen, Optiker, Orthopädisten etc.. Die Palette der Medizinprodukte ist groß und vielfältig. Sie reicht von der Lutschtablette über Implantate und Instrumente bis zu Diagnose- und Therapiegeräten einschließlich Kernspintomografen. Entsprechend unterschiedlich sind die Einsatzgebiete der Medizin- produkteberater. Die überwiegende Zahl von ihnen ist im Außendienst tätig. Sie über- nehmen den Kontakt zu den Kunden ihres Unternehmens, beraten bei der Produktauswahl, informieren und weisen in die Handhabung ein. Daneben betreuen einige Mitarbeiter die telefonische oder elektronische Hotline von der Firmenzentrale aus.
Anforderungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Berufs- ausübung eines Medizinprodukteberaters oder einer -beraterin werden im MPDG und in einschlägigen Verordnungen vorgegeben. Die Anforderungen gelten sowohl für fest angestellte Medizinprodukte- berater als auch für freie Handelsvertreter, die in den Vertrieb von Medizinprodukten eingebunden sind. Medizinprodukteberater nehmen außerdem eine wichtige Aufgabe im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Medizinproduktebeobachtungs- und -meldesystems wahr. Dabei arbeiten sie eng mit dem Sicherheits- beauftragten des Unternehmens zusammen. Das MPDG schreibt die regelmäßige Teilnahme an Schulungen für Medizinprodukteberater(innen) vor. Details zur Weiterbildung finden Sie unter den Buttons oben auf dieser Seite.
Personalberatung Personalberatung Personalberatung Schulung Schulung Schulung Verkaufstraining Verkaufstraining Verkaufstraining Medienerstellung Medienerstellung Medienerstellung Ausbildungen Ausbildungen Ausbildungen Pinnwand Pinnwand Pinnwand Kontakt Kontakt Kontakt über uns über uns über uns Impressum Impressum Impressum Home Home Home Partner Partner Partner Pharmareferent(in) Pharmareferent(in) Pharmareferent(in) Medizinprodukte Medizinprodukte Medizinprodukte Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen zurück zurück zurück Datenschutz Datenschutz Datenschutz
Medizinprodukteberater(in)
Berufsbild Berufsbild Kursteilnahme Kursteilnahme Vollausbildung Vollausbildung Inhalte Inhalte Workshop Recht Workshop Recht Anmeldung Anmeldung Termine Termine Tools Tools
Medizinprodukteberater
Berufliche Tätigkeit und ihre rechtlichen Voraussetzungen Wer Fachkreise professionell über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist, übt nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) die Tätigkeit eines/einer Medizinprodukteberater(in) aus. Zu den Fachkreisen zählen Personen, die diese Produkte im Rahmen ihrer Berufsausübung anwenden, also neben Ärzten auch Heilpraktiker, Pflege- und Praxispersonal, Mitarbeiter in Reha-Einrichtungen, Optiker, Orthopädisten etc.. Die Palette der Medizinprodukte ist groß und vielfältig. Sie reicht von der Lutschtablette über Implantate und Instrumente bis zu Diagnose- und Therapiegeräten einschließlich Kernspintomo- grafen. Entsprechend unterschiedlich sind die Einsatzgebiete der Medizinprodukteberater. Die überwiegende Zahl von ihnen ist im Außendienst tätig. Sie übernehmen den Kontakt zu den Kunden ihres Unternehmens, beraten bei der Produktauswahl, informieren und weisen in die Handhabung ein. Daneben betreuen einige Mitarbeiter die tele- fonische oder elektronische Hotline von der Firmenzentrale aus.
Anforderungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Be- rufsausübung eines Medizinprodukteberaters oder einer -bera- terin werden im MPDG und in einschlägigen Verordnungen vor- gegeben. Die Anforderungen gelten sowohl für fest angestellte Medizin- produkteberater als auch für freie Handelsvertreter, die in den Vertrieb von Medizinprodukten eingebunden sind. Medizinprodukteberater nehmen außerdem eine wichtige Auf- gabe im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Medizin- produktebeobachtungs- und -meldesystems wahr. Dabei arbeiten sie eng mit dem Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens zusammen. Das MPDG schreibt die regelmäßige Teilnahme an Schulungen für Medizinprodukteberater vor. Details finden Sie unter dem Menuebutton oben links.
Berufliche Tätigkeit als Medizinprodukteberater(in) und ihre rechtlichen Voraussetzungen Wer Fachkreise professionell über Medizinprodukte informiert oder in deren sachgerechte Handhabung einweist, übt nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MDPG) die Tätigkeit eines/einer Medizinprodukteberater(in) aus. Zu den Fachkreisen zählen alle Personen, die diese Produkte im Rahmen ihrer Berufsaus- übung anwenden, also neben Ärzten auch Heilpraktiker, Pflege- und Praxispersonal, Mit- arbeiter in Reha-Einrichtungen, Optiker, Orthopädisten etc.. Die Palette der Medizinprodukte ist groß und vielfältig. Sie reicht von der Lutschtablette über Implantate und Instrumente bis zu Diagnose- und Therapiegeräten einschließlich Kernspintomografen. Entsprechend unterschiedlich sind die Einsatzgebiete der Medizin- produkteberater und -beraterinnen. Die überwiegende Zahl von ihnen ist im Außendienst tätig. Sie übernehmen den Kontakt zu den Kunden ihres Unternehmens, beraten bei der Produktauswahl, informieren und weisen in die Handhabung ein. Daneben betreuen einige Mitarbeiter die telefonische oder elektronische Hotline von der Firmenzentrale aus.
Anforderungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Berufsausübung eines Medizinprodukteberaters oder einer -beraterin werden im MPDG und in einschlägigen Verordnungen vorgegeben. Die Anforderungen gelten sowohl für fest angestellte Medizinprodukteberater als auch für freie Handelsvertreter, die in den Vertrieb von Medizinprodukten eingebunden sind. Medizinprodukteberater nehmen außerdem eine wichtige Aufgabe im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Medizinproduktebeobachtungs- und -meldesystems wahr. Dabei arbeiten sie eng mit dem Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens zusammen. Das MPDG schreibt die regelmäßige Teilnahme an Schulungen für Medizinprodukte- berater(innen) vor. Details zur Weiterbildung finden Sie unter den Buttons oben auf dieser Seite.
Ausbildungen Ausbildungen Ausbildungen Kontakt Kontakt Kontakt Impressum Impressum Impressum Pharmareferent(in) Pharmareferent(in) Pharmareferent(in) Medizinprodukte Medizinprodukte Medizinprodukte Datenschutz Datenschutz Datenschutz Home Home Home
Medizinprodukteberater(in)
Berufsbild Berufsbild Kursteilnahme Kursteilnahme Vollausbildung Vollausbildung Inhalte Inhalte Workshop Recht Workshop Recht Anmeldung Anmeldung Termine Termine Tools Tools
medidact - Schulung und Training