Mit der Teilnahme an einem der medidact-Kurse
erfüllen Sie diese Voraussetzung. Um abschließend
an einer IHK-Pharmareferentenprüfung teilnehmen zu
können, ist eine Zulassung der Industrie- und Handels-
kammer erforderlich. medidact holt grundsätzlich vor
Beginn der Ausbildung diese Zulassung ein und stellt
damit die Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung
sicher. Mit Bestehen der IHK-Prüfung erlangen die Ab-
solvent(inn)en den staatlich anerkannten Berufsab-
schluss "Geprüfte(r) Pharmareferent(in) IHK".
Rechtliche Voraussetzungen für die Zulassung und Ausübung der Tätigkeit
Jeder, der sich (hauptberuflich) -sei es persönlich,
schriftlich oder fernmündlich- an Angehörige von
Heilberufen wendet, um sie über Arzneimittel, de-
ren Wirkungen oder Risiken zu informieren, übt die
Tätigkeit des Pharmaberaters bzw. der Pharmabe-
raterin aus.
Gemäß § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) wird für die
Tätigkeit als Pharmaberater(in) "Sachkenntnis"
vorausgesetzt. Diese Sachkenntnis haben aufgrund
ihrer Ausbildung z.B. Ärzte, Apotheker, Biologen,
Diplomchemiker, MTA, PTA etc.
Für Personen aus anderen Berufen besteht die Mög-
lichkeit, die erforderliche Sachkenntnis in einem
Fortbildungsgang mit anschließender IHK-Prüfung zu
erwerben.
Gute Aussicht auf Zulassung zur Prüfung besitzt, wer
a. den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung im
medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuf-
lichen oder kaufmännischen Beruf nachweist und
anschließend mindestens 2 Jahre einschlägig
berufstätig gewesen ist.
b. alternativ kann auch eine 5-jährige (einschlägige)
Berufsausübung ohne vorherigen Ausbildungsab-
schluss für eine Zulassung ausreichen.
c. auch ein Hochschulstudium mit oder ohne Abschluss
kann in vielen Fällen eine Zulassung begründen.
Zur Zulassung können wir hier nur allgemeine Hinweise
geben. Im Einzelfall können Fragen auftauchen, die sich
am besten direkt über medidact klären lassen.
Gern prüfen wir auch unverbindlich Ihre Zulassungsvor-
aussetzungen. Senden Sie uns dafür bitte
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Berufsabschluss- und -praxiszeugnisse
- den Teilnehmerbogen (hier zum Download)
d. neben den beruflichen Voraussetzungen muss der
Antragsteller auf Zulassung zur Prüfung auch nach-
weisen, dass er sich die in der Prüfungsordnung vor-
gesehenen Kenntnisse erworben hat.
Dies geschieht in der Regel durch Besuch einer
Pharmareferentenausbildung und Teilnahmebestäti-
gung des Institutes. Nach erfolgreicher Teilnahme an
einem medidact-Kurs stellen wir Ihnen diese Bestätigung
gern aus.
Sonderregelungen für die Zulassung
Nicht immer sind die Voraussetzungen wie oben be-
schrieben gegeben.
Dann besteht die Möglichkeit, durch Vorlage von Zeug-
nissen und anderen Unterlagen glaubhaft zu machen,
dass
Sie Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die
die Zulassung zum Fortbildungsgang rechtfertigen.
Teilnahme aus persönlichem Interesse
Am berufsbegleitenden Variolehrgang kann natürlich
auch jeder Interessierte teilnehmen, der sich die ange-
botenen Kenntnisse zu seinem persönlichen Nutzen an-
eignen will, ohne die IHK-Prüfung anzustreben. Dies
bietet sich besonders für Interessenten an, die sich be-
rufsbegleitend eine solide Basis medizinischer und ge-
sundheitspolitischer Kenntnisse erwerben möchten.
Pharmareferenten-Variokurs